Neue obere Altersgrenze

Wie auch schon besprochen ändern wir ab sofort die Standardvorgehensweise bei Bewerbern die schon „etwas älter“ sind. Bisher war die Grenze pauschal 30 Jahre, diese verschiebt sich jetzt ganz einfach auf 35 Jahre. Alles andere bleibt gleich. Das bedeutet:

1. Das Alter (Geburtsdatum) entscheidet über unsere Vorab-Einschätzung. Gibt es keine besonderen Hinweise dann ordnen wir Bewerber ab dem 35 Geburtstag als „Fulltimer“, darunter als „Studenten“ ein. Am Beispiel des heutigen Tages (Mi.08.03.2017)

Dieser Jonas Jobber ist gerade noch unter 35 und daher „Student“:
u35

Dieser Jonas Jobber wird genau heute 35 und ist daher „Fulltimer“:
a35

Entscheidend (und leicht zu erkennen) ist der Blick auf das Alter:
x35

2. Erkennen wir aufgrund der Angaben in der Bewerbung das die Vorab-Einschätzung nicht stimmt, dann ändern wir das auch entsprechend, genau wie auch bisher.

Sascha Deichler ist 30+ und mit seinen Anmerkungen als „Fulltimer“ einzustufen:
„Ich würde mich gerne bei ihnen Bewerben, als Subunternehmer im Kreis Saarland und Reinland Pfalz ich arbeite seid mehr als 10 Jahren im Bereich Werbung Promotion. Habe meine eigene Firma und würde gerne für sie als Subunternehmer Arbeit für Das Rote“

Luckey Thapa wäre auch mit 35+ wegen Ihrer Anmerkung eine „Studentin“:
„Hallo, Ich bin eine Studentin der Fachhochschule Südwestfalen. Ich bin gebürtig aus Nepal und habe Erfahrungen als Kindermädchen gmacht und habe auch in einem Restaurant ausgeholfen. Nun suche ich neben meinem Studium ein Nebenjob.“

3. Auch bei einer „Um-Einstufung“ gibt es weiterhin die „absolute“ Obergrenze von 40 Jahren. Ab diesem Alter ist jeder automatisch „Fulltimer“

4. Wenn es nicht ganz klar ist, und sich der Bewerber vernünftig anhört, einfach zum Termin einladen. Eine Absage kann dann noch immer der Scout aussprechen, oder wir haben auch schon Bewerber nach dem Termin zu Fulltimer umgestuft.

Zur Erinnerung: Die – gemessen am ersten Arbeitstag – älteste Newcomerin 2016 war Christina Giesa und war am ersten Arbeitstag 35 Jahre, 6 Monate und ein paar Tage alt. Das war damals ihre Anmerkung:

„Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin gelernte Tischlerin, Gestalterin im Handwerk und derzeitig Produkt Design Studentin an der Bauhaus Universität-Weimar,
Bedingt durch meinen beruflichen sowie studienbedingten Kontext, der zum Großteil in Teamarbeit organisiert ist, bin ich in der Zusammenarbeit mit Menschen erprobt und habe darüber hinaus viel Freude daran anderen Menschen Themen inhaltlich zu vermitteln.
Ich würde mich sehr über eine persönliche Kontaktaufnahme mit ihnen freuen, um diesen Sommer gemeinsam dabei zu helfen, die Welt ein Stückchen besser zu machen.“

Sie hat einen fünf-Wochen-Vertrag unterschreiben und diesen auch exakt eingehalten. Sie hat in diesen fünf Wochen (brutto) 541 Einheiten geworben, das ergibt einen (Basis-) Stundenlohn von (brutto) 10,80. Hinzu kommt die Mitglieder-Prämie. Damit ist sie zwar keine Senkrechtstarterin aber doch ein gutes Stück über dem Mindestlohn.

Mögen alle etwas „älteren“ Mitarbeiter mindestens so erfolgreich sein 🙂