Minderjährige Bewerbungen

Im Umgang mit minderjährigen Bewerbungen müssen wir darauf achten, dass wir Einträge in der Datenbank nicht allzu „wörtlich“ nehmen.

Als Faustregel haben wir uns darauf geeinigt:

  • Ist der Bewerber volljährig, dann ist alles klar und wir rufen an.
    Das ist dann der Fall wenn der Bewerber nach Geburtsdatum ab dem angegebenen Startdatum oder mangels Startdatum am Tag des Anrufes 18 oder älter ist.

  • Ist der Bewerber laut Geburtsdatum leicht minderjährig rufen wir auch an.
    Das ist dann der Fall wenn der Bewerber nach Geburtsdatum im laufenden Recruitmentjahr volljährig wird.

  • Ist der Bewerber laut Geburtsdatum stärker minderjährig bekommt er die übliche Infomail, dass er zu jung ist.
    Das ist dann der Fall wenn der Bewerber nach Geburtsdatum älter als 10 Jahre ist und im laufenden Recruitmentjahr noch nicht 18 Jahre alt werden wird.

  • Ist der Bewerber laut Geburtsdatum sehr jung (Kind) dann rufen wir wieder an und klären das Geburtsdatum.
    Das ist dann der Fall wenn der Bewerber nach Geburtsdatum jünger als 10 Jahre ist.

  • Ist der Bewerber laut Geburtsdatum noch gar nicht geboren, dann rufen wir an und klären das Geburtsdatum.
    Das ist dann der Fall wenn der Bewerber nach Geburtsdatum noch gar nicht geboren sein kann.

    Viel Spaß beim Integrieren und Informieren der Bewerber!