Bewerber aus dem Ausland

Anlässlich eines Bewerbers den ich heute am Tisch hatte hier einige Hinweise zum Thema Bewerber aus dem Ausland.

Grundsätzlich gilt es vier Gruppen zu unterscheiden:
1. Deutsche = kein Problem, denn die dürfen (fast) alles.
2. EU-Inländer* = kein Problem, denn die sind einem Deutschen gleichgestellt. (1)
Die Ausnahme ist Kroatien, das am 1. Juli 2013 der EU beigetreten ist und sich derzeit (Mai 2015) noch in der Übergangsphase befindet. (2)
3. EU-Ausländer* mit Niederlassungserlaubnis = Etwas mehr Aufwand, denn der Aufenthaltstitel muss zusätzlich zu allen anderen Unterlagen eingeholt werden. (3)
4. EU-Ausländer* ohne Niederlassungserlaubnis = Problem, denn dann müssten wir uns um die Genehmigungen kümmern und das tun wir derzeit (Mai 2015) nicht. (3)

* etwas genauer gesagt…
stimmt der Terminus „EU-In/Ausländer“ nur ungefähr, im Grunde sind es EWR-In/Ausländer. Der EWR (Europäische Wirtschaftsraum) umfasst neben den EU-Ländern auch Norwegen, Island und Liechtenstein. Somit sind es statt 28 EU-Länder dann sogar 31 EWR-Länder. Hinzu kommt die Schweiz. Die ist zwar kein EWR-Mitglied aber hat mit Deutschland so viele bilaterale Abkommen, das ein Schweizer in Deutschland arbeiten darf und umgekehrt ein Deutscher auch in der Schweiz. Zählt man also alles zusammen und nimmt Kroatien wieder weg sind es neben Deutschland genau 30 Länder deren Bürger als Arbeitnehmer in Deutschland gleichberechtigt neben einem Deutschen arbeiten dürfen. Und dann kommen noch Staatenlose und Flüchtlinge dazu.
Wenn man den Aufenthaltsstatus bezeichnet spricht man umgangssprachlich oft von „Aufenthaltsgenehmigung“. Dies ist jedoch nach einer Gesetzesänderung im Jahr 2005 eine veraltende Bezeichnung. Die aktuelle und richtigere Bezeichnung ist „Niederlassungserlaubnis“ und geregelt im Aufenthaltsgesetz vom 1. Januar 2005. (4)

Links auf Seiten mit nützlichen Informationen zum Thema:
(1) wikipedia.org | Mitgliedstaaten der Europäischen Union
(2) zoll.de | Unionsbürger mit eingeschränkter Arbeitnehmerfreizügigkeit
(3) wikipedia.org | Europäischer Wirtschaftsraum
(4) wikipedia.org | Niederlassungserlaubnis